§ 1 Art der Verträge
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, Über die vertraglich vereinbarte Dienstleistung hinaus schulden wir keinen bestimmten Erfolg. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen können in keinem Fall die eigenständigen unternehmerischen Entscheidungen desAuftraggebers ersetzen
§ 2 Leistungsumfang
Unsere Dienstleistungen werden nach sorgfältiger Analyse auf die Anforderungen unserer Auftraggeber individuell zugeschnitten. Sofern eine Anpassung einzelner Leistungen, Veranstaltungsinhalte und Veranstaltungszeiten nützlich ist sind wir berechtigt, diese zu ändern, soweit diese nicht erheblich sind bzw. den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Wir sind berechtigt, fachkundige Dritte zur Durchführungder vertraglich geschuldeten Leistung heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns weder geschuldet noch erbracht.Wir sind berechtigt, nur den Teilnehmern ein Zertifikat auszustellen, die sowohl die praktische als auchdie theoretische Prüfung der Trainer- und Coach Ausbildungen erfolgreich absolvieren. Bei Nichtbestehen wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Der Teilnehmer erhält das einmalige Recht, die nicht bestandenen Inhalte in einer nachfolgenden Ausbildungsstaffel kostenfrei nachzuholen. Besteht er erneut die Prüfung nicht, so bleibt es bei der Teilnahmebestätigung. Eine Teilnahme an der Ausbildung ist danach kostenpflichtig erneut möglich. Haftungs- und Schadenersatz,insbesondere der Ersatz von Reisekosten oder Arbeitsausfall sind ausgeschlossen.
§ 3 Grundlage
der LeistungenWir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für die sachliche Richtigkeit und für dieVollständigkeit der uns zur Verfügung gestellten Daten und Informationen liegt beim Auftraggeber.
§ 4 Haftung
Unsere Beratung, das Coaching oder die Veranstaltung wird nach dem derzeitigen allgemein anerkannten Wissensstand vorbereitet und durchgeführt. Für die Art und Weise der Verwertung der erworbenen Kenntnisse durch die Teilnehmer selbst übernehmen wir keine Haftung.Wir haften im Rahmen einer Veranstaltung gegenüber den Teilnehmern nur, soweit ein Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Teilnehmers. Wir haften für das Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen ebenfalls nach der Maßgabe der vorstehenden Regelung.Der Seminarteilnehmer nimmt unsere Leistungen grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch und er übernimmt für seine Handlungen innerhalb und außerhalb der gesamten Veranstaltung und in den Veranstaltungsräumen selbst die Verantwortung. Im Veranstaltungspreis ist keinerlei Versicherung enthalten.Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, unverschuldetem Ausfall von Veranstaltungen, unvorhergesehene Terminverschiebungen, innere Unruhen, Streiks oder hoheitliche Maßnahmen verursacht werden.
§ 5 Storno /Kündigung
Die Buchung von offenen Veranstaltungen ist verbindlich. Wir gewähren allen Teilnehmern bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Möglichkeit, von dem abgeschlossenen Vertragzurückzutreten. Wir berechnen in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 100 € zzgl. gesetzl. MwSt.je Teilnehmer. Bei Rücktritt innerhalb von 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist der volle Seminarpreis zzgl. gesetzl. MwSt. an uns zu zahlen. Erfolgt eine Neubuchung innerhalb von 12 Monaten so wird der Seminarpreis in vollem Umfang angerechnet.Die Buchung von firmeninternen Veranstaltungen sowie Einzelseminaren und -coachings ist verbindlich. Bei Absage des Auftraggebers innerhalb von 8 Wochen bis 4 Wochen vor der Veranstaltung werden 50 % des vereinbarten Honorars berechnet. Bei Absage des Auftraggebers innerhalb von 4 Wochen bis 1 Woche vor der Veranstaltung werden 75 %, ab 1 Woche vor der Veranstaltung werden 100 % des vereinbarten Honorars berechnet. Der Auftraggeber trägt unabhängig von dem Zeitpunkt der Stornierung in vollem Umfang die Storno- bzw. Umbuchungskosten für Bahn- und Flugtickets, Mietwagen, Hotelbuchung, Buchung von Seminarräumen etc.Wir sind berechtigt, eine Veranstaltungaus wichtigen Gründen abzusagen. Hierzu zählen beispielsweise eine zu geringe Teilnehmerzahl (mindestens 4 Teilnehmer), Krankheit unseres Leistungserbringers sowie die unter §4(3) genannte Gründe. Dies gilt auch, wenn die Durchführung der Veranstaltung unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich wäre. Der Auftraggeber wird hierüber umgehend vor Leistungsbeginn informiert. In diesem Fall wird eine Umbuchung entweder auf einen Ersatztermin oder eine andere Veranstaltung angeboten. Sofern dies vom Auftraggeber nicht angenommen wird, erhält dieser ein bereits gezahltes Honorar zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
§ 6 Urheberrechte
Unsere Texte auf der Homepage, Seminarbeschreibungen, Arbeitsunterlagen, Handouts und sämtliche Unterlagen der Veranstaltung unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert, verbreitet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt.
§ 7 Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbartwerden sollte.Änderungen und Ergänzungen geschlossener Verträge bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Werden mündliche Nebenabreden getroffen, so sind diese nur gültig, wenn sie von beiden Parteien schriftlich bestätigt sind.
§ 8 Schlussbestimmungen
Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist an unserem Geschäftssitz in Limburg.
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